STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Allgemeinbegriffe mit geografischem Bezug - Ethnografische Namen (Q13848)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 8. August 2025, 14:24 Uhr von Professional.Wiki (Diskussion | Beiträge) (‎Bezeichnung, Beschreibung und/oder Alias in de und andere Teile geändert: Update durch Sta-Editor)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Allgemeinbegriffe mit geografischem Bezug - Ethnografische Namen
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für Ethnografische Namen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
    0 Fundstellen
    Ethnografische Sachbegriffe erhalten den Ländercode (beziehungsweise die Ländercodes) des Staatsgebietes, dem sie zuzuordnen sind. Sind es mehr als drei Staaten, wird der übergeordnete Ländercode vergeben.
    0 Fundstellen
    Ethnografische Sachbegriffe, die keinem Territorium zugeordnet werden können, erhalten den Ländercode „XQ“ für „Gesamte Welt, Übrige Welt“. Eine Ausnahme bilden die Schlagwörter „Araber“, „Juden“ und „Palästinenser“ mit ihren besonderen Codes: „XX“ (Arabische Staaten, Araber), „XY“ (Jüdischer Kulturkreis) und „XW“ (Palästinenser in Geschichte und Gegenwart, Volk ohne Land; siehe <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Datensätze für Personengruppen mit ethnografischem Namensbestandteil erhalten den Ländercode des Ethnografikums.
    0 Fundstellen