STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger (Q12151)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
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Aussagen
Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
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Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe <a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft" rel="nofollow">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a> für weitere Bestimmungen.
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