STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Adelstitel (Q11280)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Adelstitel
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Aussagen
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Der Titel ist bei Adeligen Teil des bevorzugten Namens, wenn er von der Person selbst gebraucht wird. Zur Bestimmung des selbst gebrauchten Namens hat die Namensform, die in vorliegenden Manifestationen überwiegend vorkommt, Vorrang vor der Namensform, die in Nachschlagewerken verzeichnet ist. In Zweifelsfällen wird der Adelstitel erfasst.
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Der Titel wird in der Sprache, in der er verliehen wurde, dem bevorzugten Namen hinzugefügt.
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Wenn ein Adelstitel nicht nur den Rang bezeichnet, sondern einen Eigennamen beinhaltet, beginnt der bevorzugte Name mit dem Eigennamen; Vorname und ggf. Familienname folgen; danach folgt der Titel bzw. die Rangbezeichnung.
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Die deutschsprachige Form des Titels wird als eigenes Merkmal erfasst. (siehe: Adelstitel)
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Adel (Khunnāng) in Thailand
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Für einen Namen, der einen Adelstitel enthält, wird dieser Titel in der Landessprache (rātchathinanām) als erstes Element erfasst. Wenn die Person mehrere Titel hat, wird der jüngste erfasst. Der Vorname, wenn er zu ermitteln ist, wird dem Titel in runden Klammern hinzugefügt. Des weiteren wird der landessprachliche Rang (yot bandāsak), der mit dem Titel in Verbindung steht, hinzugefügt.
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Formen, die den Vornamen, den Nachnamen und alle früheren Titel der Person verwenden, werden als abweichende Namen erfasst.
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Für den Namen der Ehefrau eines Mannes, der einen Adelstitel trägt, wird der Name der Ehefrau als erstes Element erfasst. Der Titel des Ehemannes und der der Frau verliehene Rang - wenn sie einen hat - werden hinzugefügt.
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