RDA-Allgemeines - Geografikum (Q8481)

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Version vom 29. August 2022, 12:19 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Wird dabei ein identifizierender Zusatz bei einer Gebietskörperschaft benötigt, werden die Zusätze gemäß PFKG - K - Art einer Gebietskörperschaft gewählt.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
RDA-Allgemeines - Geografikum
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    Aussagen

    Wenn Sie einen normierten Sucheinstieg bilden, um ein Geografikum zu repräsentieren, verwenden Sie den bevorzugten Namen (siehe PFKG - G- Bevorzugter Name eines Geografikums) als Grundlage für den normierten Sucheinstieg.
    0 Fundstellen
    Ist der bevorzugte Name identisch mit dem Namen eines anderen Geografikums oder einer anderen Entität (Satzart), fügen Sie dem Namen ein in den folgenden Absätzen "Wahl der identifizierenden Zusätze" beschriebenes Element hinzu. Dieses Element muss i. d. R. in der GND vorhanden sein. Eine solche ergänzende Kennzeichnung wird auch gemacht, wenn der Name zu einem Wort der gängigen Sprache oder einem gebräuchlichen Namen homonym ist.
    0 Fundstellen
    In den RDA wird kein Referenzraum für die Feststellung der Homonymität festgelegt. In der GND stellt die Normdatei den Referenzraum dar. Es kann jedoch ein Zusatz eingefügt werden, wenn eine gleichnamige Entität/gleichnamige Entitäten nachgewiesen werden kann/können, jedoch nicht in der GND vorhanden ist/sind. Das betrifft alle Geografika, auch diejenigen, die nur für die Sacherschließung verwendet werden (z.B. Gleichnamigkeit von naturräumlicher Einheit und Gebietskörperschaft).
    0 Fundstellen
    Bei gleichnamigen Geografika wird i. d. R. beiden ein identifizierender Zusatz hinzugefügt.
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln
    0 Fundstellen
    Sind geografische Namen homonym, so wird, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, der Name eines für die geografische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes etc. gemäß der nach GND bevorzugten Form dem Namen hinzugefügt. Ist dies nicht möglich oder unüblich oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geografischen Einheit der Unterscheidung. Verwaltungseinheiten werden dabei gegenüber Landschaftsnamen bevorzugt.
    0 Fundstellen
    Wenn nur Jahresangaben eine sinnvolle Unterscheidung darstellen, werden diese erfasst (vgl. PFKG - K - Mit Körperschaft in Beziehung stehender Zeitraum).
    0 Fundstellen
    Ist die Angabe mehrerer identifizierender Zusätze notwendig, so werden sie, durch Doppelpunkt abgetrennt, ergänzt. Geografische Namen stehen dabei stets an erster Stelle.
    0 Fundstellen
    Zu der allgemeinen Regel zur Wahl der identifizierenden Zusätze gibt es verschiedene Ausnahmen:
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - eine geografische Einheit sehr viel bekannter
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu Staat/Gliedstaat
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Ort/Stadt/Gemeinde namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnografikum
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Gebietskörperschaft namensgleich zu einer naturräumlichen Einheit mit gleicher geografischer Abdeckung
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - Geografikum namensgleich zu einem Sachbegriff oder Körperschaft
    0 Fundstellen
    Wahl der identifizierenden Zusätze : Ausnahmeregel - eine geografische Einheit sehr viel bekannter
    0 Fundstellen
    Ist eine der homonymen geografischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der identifizierende Zusatz. Wird dabei ein identifizierender Zusatz bei einer Gebietskörperschaft benötigt, werden die Zusätze gemäß PFKG - K - Art einer Gebietskörperschaft gewählt.
    0 Fundstellen