STA-Klasse - Fürsten und Adelige (Q3501)
Version vom 18. Juli 2022, 09:39 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Bei Kindern und Enkeln von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang gilt, dass deren Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form zum bevorzugten Namen hinzugefügt wird. Die Beziehung zum (Groß-) Elternteil wird ebenfalls nicht in verbaler Form als Teil des Titels erfasst, sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld.)
Klasse für Personen die ...
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Klasse - Fürsten und Adelige
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Klasse für Personen die ...
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Aussagen
0 Fundstellen
Der Titel der Person ist Kernelement u.a. für regierende Fürsten1, d.h. er ist Teil des normierten Sucheinstiegs. Der Titel steht in einem eigenen Unterfeld (PICA3: $l; Aleph/Alma: $c).Bei den Adeligen, auch bei Mitgliedern nicht mehr regierender Fürstenhäuser, wird der Adelstitel immer im Feld Sachbegriff - Beziehung in der deutschen Form möglichst verlinkt zum GND-Sachbegriff codiert mit adel erfasst. Außerdem wird im Feld Sachbegriff - Beziehung zusätzlich der Begriff Adel als instantieller Oberbegriff eingetragen. Bei regierenden Fürsten kann fakultativ im Feld Sachbegriff - Beziehung der Titel als instantieller Oberbegriff und in Feld Geografikum - Beziehung das regierte Territorium codiert mit ortw, jeweils möglichst verlinkt zum GND-Sachbegriff erfasst werden.
Eine Fundstelle
Regierende Fürsten werden in RDA 9.4.1.4.1 definiert: "Personen mit solch höchstem Status sind Könige, Königinnen, Kaiser und Kaiserinnen und andere Personen mit Titeln, die einen solchen Status in einem Land oder bei einem Volk anzeigen (Großherzöge, Großherzoginnen, Prinzen, Prinzessinnen usw.) Der Rang ist der einzige entscheidende Faktor für die Anwendung dieser Bestimmungen, nicht der Grad an Autorität oder Macht, die von der Person ausgeübt wird."
Festlegungen zur Bestimmung, wer regierender Fürst ist:
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Für das Römisch-Deutsche Reich (bis 1806) werden neben dem Kaiser oder Königzusätzlich als regierende Fürsten definiert: weltliche Kurfürsten, Erzherzöge, Herzöge, Fürsten, Markgrafen, Landgrafen, Pfalzgrafen und Burggrafen; nicht jedoch Grafen, es sei denn, sie regieren über ein größeres geschlossenes Territorium (wie Jülich, Württemberg)
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In Großbritannien regiert der König / die Königin von 939 bis 1714 über das Territorium England, danach über Großbritannien. Die Herrscher der angelsächsischen Teilreiche werden bis ca. 950 mit dem jeweiligen Territorium und dem Titel König bezeichnet. Schottische Herrscher tragen von 828 bis 1602 den Titel König (von Schottland), seit 1603 sind sie gleichzeitig König von England bzw. Großbritannien und der bevorzugte Name wird mit diesem Territorium gebildet. Das Territorium Schottland wird als Teil des abweichenden Namens erfasst.
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Die Statthalter der Niederlande werden nicht als regierende Fürsten erfasst; der bevorzugte Name wird mit dem Familiennamen gebildet. Als abweichender Name kann eine Form mit dem Territorium Niederlande und dem Titel Statthalter erfasst werden.
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Die Herrscher in Österreich tragen folgende Titel:976-1156: Markgraf (wenn nicht deutscher König)1156-1453: Herzog (wenn nicht deutscher König)1453-1804: Kaiser; als Territorium wird das Römisch-Deutsche Reich erfasst. Mitglieder des Hauses Habsburg werden mit dem Titel Erzherzog bzw. Erzherzogin bezeichnet.1804-1919: Kaiser; das Territorium ist Österreich
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Im römischen Reich erhalten alle Kaiser diesen Titel, wobei der Geschlechtername nicht Teil des bevorzugten Namens ist. Er kann als abweichender Name erfasst werden.
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Die regierenden Fürsten Russlands tragen bis 1547 den Titel Fürst bzw. Großfürst. Danach wird der Titel Zar für alle russischen Herrscher bis 1917 verwendet. Der Titel Kaiser kann nach 1721 als Teil des abweichenden Namens erfasst werden.Die Zarensöhne tragen bis 1718 den Titel Zarewitsch, danach den Titel Großfürst.Der Thronfolger trägt ab 1797 den Titel Zesarowitsch. Zarentöchter werden ab 1547 als Zarewna bezeichnet, die Frau des Zaren als Zarin.
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Bevorzugter Name und normierter Sucheinstieg
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Der Sucheinstieg für Fürsten wird normiert gebildet in der Form persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form, ggf. Zählung in römischen Ziffern durch Punkt abgeschlossen, Name des Territoriums in der im Deutschen gebräuchlichen Form, Titel. Zählung und Titel werden in je eigenen Unterfeldern erfasst; Territorium und Titel stehen in demselben Unterfeld, getrennt durch Komma und Spatium.
Unbekannter Wert
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Wenn der Name einer Person zusätzlich zum persönlichen Namen den Familiennamen, den Namen eines Fürstenhauses, einer Dynastie, eine territoriale Kennzeichnung o.ä. enthält, so wird dieser Name dem persönlichen Namen direkt angefügt. Anschließend folgen dann normiert Titel, Territorium und ggf. Zählung.
Unbekannter Wert
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Zählungen, die zu einem persönlichen Namen gehören, auf den ein zweiter persönlicher Name folgt, werden als Wortfolge „Vorname Zählung. Vorname“ erfasst.
Unbekannter Wert
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Der bevorzugte Name von Mitgliedern von Fürstenhäusern, die nicht mehr regieren, wird in der Form Nachname, Vorname gebildet. Gibt es keinen Nachnamen, so wird der Name des Hauses oder der Dynastie bzw. der Territorialtitel verwendet (lt. Nachschlagewerk). Der frühere Name wird als abweichender Name erfasst, wenn die Person den Titel zu der Zeit innehatte, zu der die Familie noch regierte.
Unbekannter Wert
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Für Ehepartner von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang gilt, dass die Beziehung zum Ehepartner nicht in verbaler Form als Teil des Titels (wie in RDA 9.4.1.4.2 dargestellt), sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld erfasst wird.
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Bei Kindern und Enkeln von Personen mit dem höchsten fürstlichen Rang gilt, dass deren Titel in der im Deutschen gebräuchlichen Form zum bevorzugten Namen hinzugefügt wird. Die Beziehung zum (Groß-) Elternteil wird ebenfalls nicht in verbaler Form als Teil des Titels erfasst, sondern als Beziehung in einem eigenen Datenfeld.
Unbekannter Wert
0 Fundstellen