STA-Regel: Verkehrsmittel - Instanzieller Oberbegriff | Regeltext (Q11206)

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Version vom 5. November 2025, 10:34 Uhr von Christine Meys (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Erfassen Sie die einschlägige Gattungsbezeichnung für die Gattungszugehörigkeit oder die Funktion des Verkehrsmittels als instanziellen Oberbegriff. Wählen Sie als Oberbegriff statt der im identifizierenden Zusatz zu verwendenden allgemeinen Bezeichnung die zutreffende spezielle Gattungsbezeichnung, z. B. Segelschiff statt Schiff.)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Verkehrsmittel - Instanzieller Oberbegriff | Regeltext
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