STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Bauwerk (Q12895)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name eines Geografikums | RDA-Eigenschaft - Bauwerk
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    Aussagen

    Der gebräuchliche Name eines Bauwerks ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort. Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum gewählt wird, gilt dieser Name als Individualname, beispielsweise "Westtor". 
    0 Fundstellen
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken sowie Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gewählten Namen und dem Standort gebildet. Bauwerke, Großplastiken sowie Grab- und Denkmäler außerhalb eines Ortes werden nur unter ihrem Individualnamen ohne Zusatz der Ortsbezeichung erfasst. Außerhalb des Ortes heißt außerhalb der Bebauung oder der bebauten Fläche.
    0 Fundstellen
    Tragen Bauwerke von Körperschaften keinen eigenen Namen, bilden Sie aus dem Gattungsbegriff für das Bauwerk und dem Namen der Körperschaft einen Individualnamen. Der Name der Körperschaft wird mit Bindewörtern angefügt; es wird ein gebräuchlicher Name für das Bauwerk angenommen.
    0 Fundstellen
    Für Teile von Bauwerken erfassen Sie einen eigenen Normdatensatz. Fügen Sie deren Benennungen als Allgemeine Unterteilung an die Benennung des übergeordneten Bauwerks an.
    0 Fundstellen