STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist (Q11318)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist
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Aussagen
Erfassen Sie bei Geistern sowohl im normierten Sucheinstieg als auch in zusätzlichen Sucheinstiegen immer die Kennzeichnung „Geist“, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
0 Fundstellen
Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, geben Sie die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des Sucheinstiegs an.
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