STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet (Q11282)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Rang-, Ehren- oder Amtsbezeichnung | RDA-Eigenschaft - Titel, der einen religiösen Rang bezeichnet
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Aussagen
Päpste, Patriarchen und Gegenpäpste
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Für Päpste, Patriarchen und Gegenpäpste hat der normierte Sucheinstieg die folgende Form: <strong><em>Papst-</em> bzw. <em>Patriarchenname</em></strong> (Persönlicher Name in der im Deutschen gebräuchlichen Form) ggf. <strong><em>Zählung</em> </strong>(in römischen Ziffern und korrekter Schreibweise als Ordinalzahl und durch einen Punkt abgeschlossen), <em><strong>Titel</strong></em> "<em>Papst</em>" oder "<em>Gegenpapst</em>" oder "<em>Patriarch</em>" (von den vorausgehenden Namensbestandteilen durch Komma und Spatium getrennt). Bei den Patriarchen wird vor dem Titel "<em>Patriarch</em>" noch das <strong><em>Patriarchat</em> </strong>(in der im Deutschen gebräuchlichen Form) ergänzt.
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Der Titel wird möglichst zusätzlich als getrenntes Element erfasst.
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Der weltliche Name eines Papstes, Gegenpapstes und Patriarchen wird als zusätzlicher Sucheinstieg erfasst.
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(Christliche) geistliche Würdenträger
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Für <strong>Bischöfe</strong>, <strong>Erzbischöfe</strong>, <strong>Metropoliten, Kardinäle, Äbte</strong>, <strong>Äbtissinnen</strong> und andere (christliche) geistliche Würdenträger bzw. hohe kirchliche Amtsinhaber, wird der Titel erfasst, wenn deren <strong>persönlicher Name (Vorname) als erstes Element des bevorzugten Namens erfasst wird</strong> und der Titel in Manifestationen, die mit der Person in Verbindung stehen, oder in Nachschlagewerken mit dem Namen erscheint.
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Der Titel wird in der im Deutschen gebräuchlichen Form erfasst.
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Führt eine Person mehrere Titel, so wird der ranghöchste angegeben. Zusätzlich wird - außer bei Kardinälen - ggf. eine Zählung (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen) und der Name des zuletzt innegehabten geistlichen Territoriums bzw. Jurisdiktionsbezirks, d. h. (Erz-)Bistums bzw. bei Äbten, Äbtissinnen etc. des Ortssitzes des Klosters in der im Deutschen gebräuchlichen Form, hinzugefügt.
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Für <strong>Kardinäle</strong> wird immer nur der Titel <em>Kardinal</em> erfasst, auch wenn sie noch weitere Titel führten. Ausnahme: Geistliche Reichsfürsten erhalten alle ranghöchsten Titel.
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<span class="">Namensformen mit weiteren Titeln werden als abweichende Namen erfasst. </span>
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Für<strong> Bischöfe, Erzbischöfe, Äbte, Kardinäle etc.</strong> der Neuzeit, bei denen der <strong>bevorzugte Name </strong>die Form <strong><em>Nachname, Vorname</em></strong> hat, werden weder Titel noch Jurisdiktionsbezirk oder Klostersitz erfasst. Die Namensform mit Angabe von Jurisdiktionsbezirk, Klostersitz und Titel wird als abweichender Name erfasst.
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Für <strong>geistliche Reichsfürsten</strong> werden dem persönlichen Namen ggf. eine <strong>Zählung</strong> (die Zählung folgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen), der <strong>Name des </strong>zuletzt innegehabten <strong>Territoriums</strong> (Herrschaftsgebiets)<strong> bzw</strong>. bei Äbten und Äbtissinnen <strong>des Ortssitzes</strong> des Klosters sowie alle ranghöchsten <strong>Titel</strong> in der im Deutschen gebräuchlichen Form hinzugefügt. Territorium und Titel werden durch Komma und Spatium getrennt. Die Titel "<em>Fürsterzbischof</em>", "<em>Fürstbischof</em>", "<em>Fürstabt</em>" etc. werden auf "<em>Erzbischof</em>", "<em>Bischof</em>", "<em>Abt</em>" etc. normiert.
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