STA-Regel: Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht | RDA-Eigenschaft - Körperschaften (Q9797): Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenschaft / BeschreibungEigenschaft / Beschreibung
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Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel die Körperschaft auf der untersten Hierarchiestufe das Werk im Auftrag der ihr unmittelbar übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geistiger Schöpfer ist dann diese übergeordnete Körperschaft, sofern die in <a class="ref" href="P513">Geistiger Schöpfer: Basisregeln Körperschaften</a> bzw. <a class="ref" href="P513">Geistiger Schöpfer: Spezialregeln Körperschaften</a> dargestellten Kriterien für sie erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten Körperschaft). Für die untergeordnete Körperschaft kann in einem solchen Fall eine Beziehung als sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht, erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter Stelle genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.
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Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel die Körperschaft auf der untersten Hierarchiestufe das Werk im Auftrag der ihr unmittelbar übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geistiger Schöpfer ist dann diese übergeordnete Körperschaft, sofern die in <a class="ref" href="P513#Korperschaften">Geistiger Schöpfer: Basisregeln Körperschaften</a> bzw. <a class="ref" href="P513#Korperschaften-1">Geistiger Schöpfer: Spezialregeln Körperschaften</a> dargestellten Kriterien für sie erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten Körperschaft). Für die untergeordnete Körperschaft kann in einem solchen Fall eine Beziehung als sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht, erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter Stelle genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.

Version vom 21. April 2023, 10:58 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht | RDA-Eigenschaft - Körperschaften
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Mehrere Körperschaften, die in hierarchischer Beziehung stehen
    0 Fundstellen
    Sind zwei oder mehr Körperschaften in der Ressource genannt, die in einer hierarchischen Beziehung zueinander stehen, so hat in der Regel die Körperschaft auf der untersten Hierarchiestufe das Werk im Auftrag der ihr unmittelbar übergeordneten Körperschaft ausgeführt. Geistiger Schöpfer ist dann diese übergeordnete Körperschaft, sofern die in <a class="ref" href="P513#Korperschaften">Geistiger Schöpfer: Basisregeln Körperschaften</a> bzw. <a class="ref" href="P513#Korperschaften-1">Geistiger Schöpfer: Spezialregeln Körperschaften</a> dargestellten Kriterien für sie erfüllt sind (Beispiele: es handelt sich um ein Werk administrativer Natur, das sich mit der übergeordneten Körperschaft befasst und nicht nur mit der untergeordneten Körperschaft; es handelt sich um kollektives Gedankengut der übergeordneten Körperschaft, nicht nur der untergeordneten Körperschaft). Für die untergeordnete Körperschaft kann in einem solchen Fall eine Beziehung als sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht, erfasst werden, insbesondere wenn sie an prominenter Stelle genannt ist. Verwenden Sie in diesem Fall die Beziehungskennzeichnung „Herausgebendes Organ“.
    0 Fundstellen
    <strong>Beispiel</strong>
    0 Fundstellen
    <p>Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes : RiBeS 2012 / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ; Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung Forsten und Naturschutz</p> <p><em>Das Ministerium steht in der bevorzugten Informationsquelle, die Abteilung im Impressum, das Hessen-Logo in der bevorzugten Informationsquelle): Das Ministerium ist der geistige Schöpfer; es hat das Werk durch seine Abteilung ausführen lassen. Das Logo gibt nur ganz allgemein die Zugehörigkeit zu Hessen an und wird ignoriert.</em></p> <p><em>Geistige Schöpferin/Geistiger Schöpfer</em> <em>:<br> </em>16019463-5&nbsp;<em>(GND-Nummer für Hessen. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)<br> </em> <em>Beziehungskennzeichnung:&nbsp;<br> </em>Verfasserin/Verfasser</p> <p><em> Sonstige Akteurin, die mit einem Werk in Verbindung steht/Sonstiger Akteur, der mit einem Werk in Verbindung steht: <br> </em>Hessen. Abteilung Forsten und Naturschutz <br> <em>Beziehungskennzeichnung:<br> </em>Herausgebendes Organ</p>
    0 Fundstellen