STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.) |
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Version vom 2. November 2022, 08:24 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
0 Fundstellen
Zusätzlich erfasst werden:
0 Fundstellen