STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes (Q3368): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.)
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 7. Juni 2022, 08:19 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen