STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes (Q3368): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.) |
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.) |
||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt. / Fundstelle | |||
| + | Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Lexikon der Weltarchitektur | ||
Version vom 7. Juni 2022, 08:18 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
3 Fundstellen
Liste fachlicher Nachschlagewerke. - S. 77, Absatz 720 Architektur
Dehio-Handbuch, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland
Lexikon der Weltarchitektur