STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen (Q13901): Unterschied zwischen den Versionen

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Für Sprachen ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
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Erfassen Sie für Sprachen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben werden, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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Sprachen erhalten den Ländercode des Gebietes, nach dem die Sprache benannt ist. Sprachen, deren Name nicht von dem des Gebietes abgeleitet ist, erhalten den Ländercode (die Ländercodes) des Gebietes (oder der Gebiete), in dem (denen) sie gesprochen werden.
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Erfassen Sie für Sprachen den Ländercode des Gebietes, nach dem die Sprache benannt ist. Erfassen Sie für Sprachen, deren Name nicht von dem des Gebietes abgeleitet ist, den Ländercode (die Ländercodes) des Gebietes (oder der Gebiete), in dem (denen) sie gesprochen werden.

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2025, 10:53 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Individualbegriffe - Sprachen
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie für Sprachen verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben werden, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Sprachen den Ländercode des Gebietes, nach dem die Sprache benannt ist. Erfassen Sie für Sprachen, deren Name nicht von dem des Gebietes abgeleitet ist, den Ländercode (die Ländercodes) des Gebietes (oder der Gebiete), in dem (denen) sie gesprochen werden.
    0 Fundstellen