STA-Regel: Illustrierender Inhalt - zulässige Werte: Fotografie | RDA-Eigenschaft (Q13958): Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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<em>Verwendungshinweis:</em>Verwenden Sie „Fotografie" nur, wenn die zu katalogisierende Expression fotografische Abzüge (auf Fotopapier) enthält, z. B. bei einem Fotoalbum. Verwenden Sie „Fotografie" nicht bei einer Expression, die Reproduktionen von Fotografien enthält (z. B. bei einem Reiseführer).
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<em>Verwendungshinweis:</em><br>Verwenden Sie „Fotografie" nur, wenn die zu katalogisierende Expression fotografische Abzüge (auf Fotopapier) enthält, z. B. bei einem Fotoalbum. Verwenden Sie „Fotografie" nicht bei einer Expression, die Reproduktionen von Fotografien enthält (z. B. bei einem Reiseführer).

Aktuelle Version vom 17. November 2025, 07:36 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Illustrierender Inhalt - zulässige Werte: Fotografie | RDA-Eigenschaft
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    <em>Verwendungshinweis:</em><br>Verwenden Sie „Fotografie" nur, wenn die zu katalogisierende Expression fotografische Abzüge (auf Fotopapier) enthält, z. B. bei einem Fotoalbum. Verwenden Sie „Fotografie" nicht bei einer Expression, die Reproduktionen von Fotografien enthält (z. B. bei einem Reiseführer).
    0 Fundstellen