STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger (Q12151): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Oktober 2025, 13:01 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
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    Aussagen

    Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
    0 Fundstellen
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