STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13358): Unterschied zwischen den Versionen

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Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="https://wiki.dnb.de/P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.
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Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.

Version vom 26. August 2025, 08:24 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu.
    0 Fundstellen