STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist (Q11318): Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie bei Geistern sowohl im normierten Sucheinstieg als auch in zusätzlichen Sucheinstiegen immer die Kennzeichnung „Geist“, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist. / Qualifikator
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Aktuelle Version vom 14. August 2025, 14:01 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: STA-Regel: Sonstige zur Person gehörende Kennzeichnung | RDA-Eigenschaft - Kennzeichnung Geist
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie bei Geistern sowohl im normierten Sucheinstieg als auch in zusätzlichen Sucheinstiegen immer die Kennzeichnung „Geist“, unabhängig davon, ob sie zur Unterscheidung von gleichnamigen Personen notwendig ist.
    0 Fundstellen
    Wenn für die Bildung des Sucheinstiegs die Ergänzung weiterer Titel oder sonstiger zur Person gehörender Kennzeichnungen notwendig sind, geben Sie die Kennzeichnung „Geist“ immer als letztes Element des Sucheinstiegs an.
    0 Fundstellen