STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2 (Q12216): Unterschied zwischen den Versionen
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| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
| - | + | STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2 | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft. / Rang | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft | |||
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| Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang | |||
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| Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft | |||
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| Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:25 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Erfassen des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger 2
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Aussagen
Nach RDA wird unterschieden, ob ein Staatsoberhaupt oder religiöser Würdenträger als Privatperson oder als Amtsinhaber in Erscheinung tritt. Ist Letzteres der Fall ("in offizieller Funktion handelnd"), dann erfassen Sie ihn oder sie als Organ der Körperschaft.
0 Fundstellen