STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9874): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): <p>1 Klavierauszug (XI, 190 Seiten)</p>) |
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Version vom 13. Juli 2023, 14:00 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen des Umfangs von Noten
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Für eine gedruckte oder handgeschriebene Manifestation, die aus Noten (mit oder ohne begleitendem Text und/oder Illustrationen) besteht, erfassen Sie einen Umfang unter Anwendung der folgenden Bestimmungen. Für Manifestationen, die aus Noten in anderen Medien bestehen (z. B. Online-Ressourcen), wenden Sie auch die Basisregeln an.
0 Fundstellen
Erfassen Sie einen Umfang der Manifestation, indem Sie die Anzahl der Einheiten und einen geeigneten Begriff für die <a class="ref" href="P557">musikalische Ausgabeform</a> angeben. Wenn die Manifestation aus mehreren Arten von Einheiten besteht, erfassen Sie die Anzahl von jeder zutreffenden Art in der Reihenfolge, die die Arten nach der Anzahl der Notensysteme sortiert; d. h. Partitur vor Stimme(n) oder Partitur vor Klavierauszug vor Stimme(n). Erfassen Sie den Begriff im Singular oder Plural, sofern zutreffend. Geben Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten an. Erfassen Sie diese Information in runden Klammern hinter dem Begriff für die musikalische Ausgabeform.
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<p>1 Klavierauszug (XI, 190 Seiten)</p>
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<p>1 Partitur (23 Seiten), 1 Stimme (8 Blätter)</p>
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<p>1 Table Book (50 ungezählte Seiten)</p>
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<p>1 Table Book (50 ungezählte Seiten)</p>
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Wenn eine Manifestation Stimmen enthält, erfassen Sie die Anzahl der Stimmen, aber lassen Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten weg, die sich auf die Stimmen beziehen.
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<p>1 Partitur (viii, 278 Seiten), 24 Stimmen</p>
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Wenn die Manifestation sowohl aus einer Partitur als auch aus einer oder mehreren Stimmen oder aus mehreren Stimmen in einer einzigen physischen Einheit besteht, erfassen Sie den Umfang in der Form: 1 Partitur und 4 Stimmen usw., gefolgt von der Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten in runden Klammern.
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<p>1 Partitur und 1 Stimme (5 Seiten) <br> <em>Partitur auf Seite 1-4, Stimme gedruckt auf Seite 5</em></p>
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<p>1 Partitur und 3 Stimmen (19 Seiten)<br> <em>Stimmen gedruckt auf Seite 11-19</em></p>
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<p>3 Stimmen (5, 5, 5 Seiten)<br> <em>Stimmen in einen Band gedruckt mit mehrfachen Seitenzählungen</em></p>
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<p>1 Partitur und 2 Stimmen (1 Band (ungezählt)) <br> 20 Stimmen (circa 100 Seiten)<br> <em>Lösungsmöglichkeiten für Manifestationen ohne Seitenzählung</em></p>
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Erläutern Sie den Umfang in einer Anmerkung, wenn dies für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird.
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Wenden Sie diese zusätzlichen Grundregeln an, sofern zutreffend:<br>Einheiten oder Sets von Einheiten mit identischem Inhalt (siehe 3.4.1.6)<br>unvollständige Manifestation (siehe 3.4.1.10)<br>umfassende Beschreibung einer Sammlung (siehe 3.4.1.11)<br>analytische Beschreibung eines Teils (siehe 3.4.1.12)
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