STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - e) Unbekannter Erscheinungsort (Q9350): Unterschied zwischen den Versionen

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Normaler Rang

Version vom 8. August 2023, 06:58 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Erscheinungsort | RDA-Eigenschaft - e) Unbekannter Erscheinungsort
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie "[Erscheinungsort nicht ermittelbar]", wenn weder ein bekannter noch ein wahrscheinlicher Ort oder ein Land, ein Staat, eine Provinz usw. des Erscheinens bestimmt werden kann. Da in der Regel wenigstens ein wahrscheinliches Land erfasst werden kann, müssen Sie diese Angabe nur in seltenen Fällen erfassen.
    0 Fundstellen
    Wurde "[Erscheinungsort nicht ermittelbar]" erfasst, können Sie zusätzlich einen Vertriebsort und/oder einen Herstellungsort erfassen, sofern dieser in den Quellen angegeben ist oder ermittelt werden kann.&nbsp;Erfassen Sie die Elemente <a class="ref" href="P618">Vertriebsort</a> und <a class="ref" href="P522">Herstellungsort</a> in diesem Fall im Rahmen der Vertriebs- bzw. Herstellungsangabe und&nbsp;nicht als ermittelten Erscheinungsort.
    0 Fundstellen