STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13365): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 2143
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STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Empfohlen wird die Erfassung der selbständigen Form als zusätzlicher Sucheinstieg.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Empfohlen wird die Erfassung der selbständigen Form als zusätzlicher Sucheinstieg. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen. / Qualifikator
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 7. August 2025, 08:50 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Abweichender Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Empfohlen wird die Erfassung der selbständigen Form als zusätzlicher Sucheinstieg.
    0 Fundstellen
    Da der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Gebiets, für das es zuständig ist, bei dem bevorzugten Namen der Abteilung weggelassen wird, wird empfohlen, einen abweichenden Namen ohne Weglassungen zu erfassen.
    0 Fundstellen