STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger (Q12151): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 929
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STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet. / Rang
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT?live=prod#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft" rel="nofollow">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a>&nbsp;für weitere Bestimmungen.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT?live=prod#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft" rel="nofollow">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a>&nbsp;für weitere Bestimmungen. / Rang
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang
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Version vom 14. August 2025, 09:25 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Regierungsvertreter oder religiöse Würdenträger
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für alle Amtsinhaber gilt: wenn es keine geschlechtsneutrale Bezeichnung für den Titel eines Amtsinhaber gibt, nehmen Sie bei nicht-personalisierter Erfassung die männliche Form. Bei personalisierter Form, d. h. wenn die Amtsperson ein bestimmter Amtsinhaber ist, wird je nach Geschlecht die männliche oder weibliche Form verwendet.
    0 Fundstellen
    Beim Vorliegen mehrere Namensformen siehe&nbsp;<a href="STA-KL-KOERPERSCHAFT?live=prod#Wahl-des-bevorzugten-Namens-einer-Korperschaft" rel="nofollow">Bevorzugter Name einer Körperschaft: Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft</a>&nbsp;für weitere Bestimmungen.
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