STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9874): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Wenn Sie Teile aus dem Aufführungsmaterial separat beschreiben, gelten die Basisregeln für Noten. D. h. Partituren, Chorpartituren, Klavierauzüge oder Sets aus Orchesterstimmen werden einzeln beschrieben.)
(‎Aussage erstellt: Beschreibung (P7): Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe:)
Eigenschaft / Beschreibung
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Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe:
Eigenschaft / Beschreibung: Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe: / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung: Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe: / Qualifikator
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Version vom 13. Juli 2023, 14:16 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Umfang einer Manifestation | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für eine gedruckte oder handgeschriebene Manifestation, die aus Noten (mit oder ohne begleitendem Text und/oder Illustrationen) besteht, erfassen Sie einen Umfang unter Anwendung der folgenden Bestimmungen. Für Manifestationen, die aus Noten in anderen Medien bestehen (z. B. Online-Ressourcen), wenden Sie auch die Basisregeln an.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie einen Umfang der Manifestation, indem Sie die Anzahl der Einheiten und einen geeigneten Begriff für die <a class="ref" href="P557">musikalische Ausgabeform</a> angeben. Wenn die Manifestation aus mehreren Arten von Einheiten besteht, erfassen Sie die Anzahl von jeder zutreffenden Art in der Reihenfolge, die die Arten nach der Anzahl der Notensysteme sortiert; d. h. Partitur vor Stimme(n) oder Partitur vor Klavierauszug vor Stimme(n). Erfassen Sie den Begriff im Singular oder Plural, sofern zutreffend. Geben Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten an. Erfassen Sie diese Information in runden Klammern hinter dem Begriff für die musikalische Ausgabeform.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    <p>1 Klavierauszug (XI, 190 Seiten)</p>
    0 Fundstellen
    <p>1 Partitur (23 Seiten), 1 Stimme (8 Blätter)</p>
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    1 Partitur (3 Bände (xvii, 457 Seiten))<br><i>3 Bände mit durchgehender Seitenzählung.</i>
    0 Fundstellen
    <p>1 Table Book (50 ungezählte Seiten)</p>
    0 Fundstellen
    Wenn eine Manifestation mehr als eine Stimme enthält, erfassen Sie die Anzahl der Stimmen, aber lassen Sie die Anzahl der Bände und/oder Seiten, Blätter oder Spalten weg, die sich auf die Stimmen beziehen.
    0 Fundstellen
    <p>1 Partitur (v, 27 Seiten), 5 Stimmen</p>
    0 Fundstellen
    1 Klavierauszug (43 Seiten), 2 Stimmen
    0 Fundstellen
    Ausgaben für spezielle Orchester wie z. B. Big Band, Blasorchester, Akkordeonensemble etc., bei denen die Partitur oder Direktionsstimme und die Stimme(n) in der Regel zusammen in einer Ausgabe erscheinen und die Partitur oder Direktionsstimme zusammen mit den Stimmen in einem Umschlag ausgeliefert wird, erfassen Sie die Anzahl an Stimmen so, wie sie in diesem Set vorliegen.
    0 Fundstellen
    1 Partitur (20 Seiten), 56 Stimmen
    0 Fundstellen
    1 Direktionsstimme (9 Seiten), 37 Stimmen
    0 Fundstellen
    Für Ausgaben von Orchesterstimmen, bei denen die Streicherstimmen separat erhältlich sind und daher in unterschiedlichen Staffelungen vorliegen können, erfassen Sie als Umfangsangabe nur die Anzahl der unterschiedlichen Stimmen ohne Mehrfachangabe, um in Verbundsystemen Dubletten zu vermeiden. Die tatsächliche Stimmenanzahl kann exemplarspezifisch vermerkt werden.
    0 Fundstellen
    12 Stimmen<br><i>Umfangsangabe für Orchesterstimmen, bei denen ein Set aus 7 Harmoniestimmen sowie 5 Streicherstimmen getrennt erhältlich sind</i>
    0 Fundstellen
    Wenn die Manifestation in einer einzigen physischen Einheit sowohl aus einer Partitur als auch aus einer oder mehreren Stimmen oder nur aus mehreren Stimmen besteht, erfassen Sie den Umfang in der Form: "1 Partitur und XY Stimmen" usw., gefolgt von der Anzahl der Seiten, Blätter oder Spalten in runden Klammern.
    0 Fundstellen
    1 Partitur und 1 Stimme (5 Seiten)<br><i>Partitur auf Seite 1-4, Stimme gedruckt auf Seite 5</i>
    0 Fundstellen
    1 Partitur und 3 Stimmen (19 Seiten)<br><i>Stimmen gedruckt auf Seite 11-19</i>
    0 Fundstellen
    3 Stimmen (6, 5, 5 Seiten)<br><i>Stimmen in einen Band gedruckt mit mehrfachen Seitenzählungen</i>
    0 Fundstellen
    <p>1 Partitur und 2 Stimmen (1 Band (ungezählt))</p><p>20 Stimmen (circa 100 Seiten)<br><i>Lösungsmöglichkeiten für Manifestationen ohne Seitenzählung</i></p>
    0 Fundstellen
    Erläutern Sie den Umfang in einer Anmerkung, wenn dies für die Identifizierung oder die Abgrenzung als wichtig angesehen wird.
    0 Fundstellen
    <p><i>Umfangsangabe:</i>1 Partitur (IX, 25 Seiten), 2 Stimmen</p><p><i>Anmerkung:</i>Dieses Set enthält eine unbezeichnete und eine bezeichnete Stimme</p>
    0 Fundstellen
    Wenn Sie Aufführungsmaterial umfassend mit der musikalischen Ausgabeform "Aufführungsmaterial" beschreiben, geben Sie keine Umfangsangabe an und erfassen Sie die Ihnen vorliegenden Einheiten nur exemplarspezifisch.
    0 Fundstellen
    Wenn Sie Teile aus dem Aufführungsmaterial separat beschreiben, gelten die Basisregeln für Noten. D. h. Partituren, Chorpartituren, Klavierauzüge oder Sets aus Orchesterstimmen werden einzeln beschrieben.
    0 Fundstellen
    Weitere Fälle im Zusammenspiel mit anderen Regeln zur Umfangsangabe:
    0 Fundstellen