STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke (Q10794): Unterschied zwischen den Versionen
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(Bezeichnung, Beschreibung und/oder Alias in de und andere Teile geändert: Update durch Sta-Editor) |
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff.) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff. | |
Aktuelle Version vom 2. Dezember 2025, 16:13 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung der Beziehung zu einem übergeordneten Bauwerk | Bauwerke
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Erfassen Sie stets bei Teilen von Bauwerken, Großplastiken, Grab- und Denkmälern das übergeordnete Bauwerk etc. als partitiven Oberbegriff.
0 Fundstellen
Bauwerke als Teile eines kleinräumigen Geografikums
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Erfassen Sie stets bei Bauwerken in Gärten, Parks oder anderen kleinräumigen Geografika den entsprechenden Garten oder Park als partitiven Oberbegriff.
0 Fundstellen