STA-Regel: Bauwerke - Kirchenbauten - Bevorzugter Name | RDA-Eigenschaft (Q13081): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Eine Funktionsbezeichnung, wie "Stiftskirche", "Pfarrkirche", "Evangelische Kirche" und "Wallfahrtskirche", wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt. Konfessionsbezeichnungen können Sie zur Unterscheidung, wenn nötig, hinzunehmen. Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet, d. h. der Funktionsbezeichnung wird der…) |
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| - | + | Bei Kirchenbauten werden Bezeichnungen, wie "Sankt", "San", "Santa" und "Santissima", wenn eindeutig festzustellen, im bevorzugten Namen immer ausgeschrieben, unabhängig von der vorliegenden Namensform. Das gilt auch für abgekürzte Konfessionsbezeichnungen. | |
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| - | + | Eine Funktionsbezeichnung, wie "Stiftskirche", "Pfarrkirche", "Evangelische Kirche" und "Wallfahrtskirche", wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt. Konfessionsbezeichnungen können Sie zur Unterscheidung, wenn nötig, hinzunehmen. Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet, d. h. der Funktionsbezeichnung wird der Ortsname hinzugefügt. Zur Bildung des Individualnamens kann auch der entsprechende Ortsteil verwendet werden, der Hauptort tritt in jedem Fall als Standort des Kirchenbaus hinzu. | |
Aktuelle Version vom 2. Dezember 2025, 15:44 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bauwerke - Kirchenbauten - Bevorzugter Name | RDA-Eigenschaft
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Aussagen
Bevorzugter Name für Kirchenbauten von Gemeinden mit katholischer Konfession ist in der Regel das Patrozinium.
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Unabhängig von der Konfession gilt: Ist ein Kirchenbau unter einem anderen Individualnamen gemäß den Nachschlagewerken einschließlich Homepage bekannter als unter seinem Patrozinium oder dem ehemaligen Patrozinium, so gilt dieser als gebräuchlicher Name und wird zum bevorzugten Namen.
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Bei Kirchenbauten werden Bezeichnungen, wie "Sankt", "San", "Santa" und "Santissima", wenn eindeutig festzustellen, im bevorzugten Namen immer ausgeschrieben, unabhängig von der vorliegenden Namensform. Das gilt auch für abgekürzte Konfessionsbezeichnungen.
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<strong>Patrozinium</strong>
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<strong>Individualname</strong>
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<strong>Abgekürzte Konfessionsbezeichnung</strong>
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"Dom", "Münster" und "Kathedrale" werden wie Bauwerksgattungen behandelt, d. h. der Ort als individualisierendes Element bildet in Verbindung mit dem Sachbegriff den Individualnamen.
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Ein bevorzugter Name in der adjektivischen Form, z. B. Freiburger Münster, ist nicht zulässig. Diese Form kann als abweichender Name erfasst werden.
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Eine Funktionsbezeichnung, wie "Stiftskirche", "Pfarrkirche", "Evangelische Kirche" und "Wallfahrtskirche", wird nur dann zum bevorzugten Namen, wenn sich weder in den Nachschlagewerken noch in der Vorlage oder im Internet eine andere Namensform ermitteln lässt. Konfessionsbezeichnungen können Sie zur Unterscheidung, wenn nötig, hinzunehmen. Der Individualname wird auch hier wie bei Bauwerksgattungen gebildet, d. h. der Funktionsbezeichnung wird der Ortsname hinzugefügt. Zur Bildung des Individualnamens kann auch der entsprechende Ortsteil verwendet werden, der Hauptort tritt in jedem Fall als Standort des Kirchenbaus hinzu.
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