STA-Regel: Beruf, Tätigkeitsbereich, Interessen | RDA-Eigenschaft - Charakteristischer Beruf (Q11328): Unterschied zwischen den Versionen
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers. | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers. / Qualifikator | |||
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Der charakteristische Beruf kann dazu verwendet werden, die Berufsangabe für die Anzeige in Online-Katalogen zum Personennamen hinzuzuziehen. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Der charakteristische Beruf kann dazu verwendet werden, die Berufsangabe für die Anzeige in Online-Katalogen zum Personennamen hinzuzuziehen. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2025, 13:17 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Beruf, Tätigkeitsbereich, Interessen | RDA-Eigenschaft - Charakteristischer Beruf
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Ist oder war eine Person in mehreren Berufsfeldern tätig, so ist jeweils einer der Berufe als charakteristischer Beruf zu bestimmen. Zweite oder weitere Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnungen können als sonstige Berufe erfasst werden. Die Festlegung, welcher Beruf einer Person der charakteristische ist, liegt im Ermessen des Katalogisierers.
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Der charakteristische Beruf kann dazu verwendet werden, die Berufsangabe für die Anzeige in Online-Katalogen zum Personennamen hinzuzuziehen.
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