STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Amtsinhaber (Q12224): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 1002
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STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Amtsinhaber
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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In der Inhaltserschließung werden keine Körperschaftsdatensätze für Amtsinhaber erfasst, sondern in der Erschließung jeweils der Personendatensatz verwendet. Bei einem Werk, dessen geistiger Schöpfer der Amtsinhaber in eben dieser Funktion ist (offiziellen Verlautbarung), wird im zugehörigen Werknormdatensatz aber auch von der Inhaltserschließung der Körperschaftsdatensatz für den Amtsinhaber verwendet (bzw. muss dieser erst angelegt werden, sofern er noch nicht existiert).
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In der Inhaltserschließung werden keine Körperschaftsdatensätze für Amtsinhaber erfasst, sondern in der Erschließung jeweils der Personendatensatz verwendet. Bei einem Werk, dessen geistiger Schöpfer der Amtsinhaber in eben dieser Funktion ist (offiziellen Verlautbarung), wird im zugehörigen Werknormdatensatz aber auch von der Inhaltserschließung der Körperschaftsdatensatz für den Amtsinhaber verwendet (bzw. muss dieser erst angelegt werden, sofern er noch nicht existiert). / Rang
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Eigenschaft / Anwendungskontext | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Anwendungskontext | Doku: STA-Eigenschaft: Anwendungskontext Inhaltserschließung / Rang
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang
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Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:25 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Inhaltserschließung - Amtsinhaber
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    In der Inhaltserschließung werden keine Körperschaftsdatensätze für Amtsinhaber erfasst, sondern in der Erschließung jeweils der Personendatensatz verwendet. Bei einem Werk, dessen geistiger Schöpfer der Amtsinhaber in eben dieser Funktion ist (offiziellen Verlautbarung), wird im zugehörigen Werknormdatensatz aber auch von der Inhaltserschließung der Körperschaftsdatensatz für den Amtsinhaber verwendet (bzw. muss dieser erst angelegt werden, sofern er noch nicht existiert).
    0 Fundstellen