STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634): Unterschied zwischen den Versionen
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Für ortsgebundene Bauwerke wird immer die Systemstelle <i>31.3ab Ortsgebundene Bauwerke</i> erfasst. | |
Version vom 2. November 2022, 10:06 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer die Systemstelle <i>31.3ab Ortsgebundene Bauwerke</i> erfasst.
0 Fundstellen
Für Normdaten, die<ul><li>Großplastiken (Brunnen, Denkmäler) repräsentieren</li>bzw.<li>Normdaten, die Teile der Dekoration eines Bauwerks repräsentieren,</li></ul> erfassen Sie zusätzlich 13.2 (Plastik)
0 Fundstellen
Für Normdaten, die Monumente aus der klassischen Antike repräsentieren, erfassen Sie zusätzlich 16.3 (Archäologie, Vor- und Frühgeschichte).
0 Fundstellen
Für Normdaten, die Bauwerke mit die speziellen Funktionen im Bereich des Verkehrs, des Sports usw. repräsentieren, erfassen Sie je nach Sachgebiet eine zusätzliche Systemstelle.
0 Fundstellen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer mindestens eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe