STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik (Q8634): Unterschied zwischen den Versionen

Aus STA Dokumentationsplattform
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(‎Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke)
(‎Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik)
Bezeichnung / deBezeichnung / de
-
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung der Systemstelle der GND-Systematik für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
+
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik

Version vom 2. November 2022, 07:24 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Bauwerke zur Erfassung einer Systemstelle der GND-Systematik
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für ortsgebundene Bauwerke wird immer eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
    Eine Fundstelle
    Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
    0 Fundstellen