STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung der Systemstelle der GND-Systematik für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation (Q8634): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke) |
(Aussage geändert: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke / Qualifikator | |||
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Version vom 13. September 2022, 09:14 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: spezifische Regel zur Erfassung der Systemstelle der GND-Systematik für Bauwerke gemäß Anwendungsprofil Bauwerks-Dokumentation
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Für ortsgebundene Bauwerke wird immer eine Systemstelle der GND-Systematik erfasst.
Eine Fundstelle
GND-Systematik : Leitfaden zu ihrer Vergabe
Immer erfasst wird die Systemstelle 31.3ab Ortsgebundene Bauwerke
0 Fundstellen