RDA-Allgemeines - Geografikum (Q8481): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Bei gleichnamigen Geografika wird i. d. R. beiden ein identifizierender Zusatz hinzugefügt.) |
(Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln / Qualifikator | |||
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Version vom 29. August 2022, 11:26 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
RDA-Allgemeines - Geografikum
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
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Normierter Sucheinstieg
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Allgemeine Richtlinien
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Wenn Sie einen normierten Sucheinstieg bilden, um ein Geografikum zu repräsentieren, verwenden Sie den bevorzugten Namen (siehe PFKG - G- Bevorzugter Name eines Geografikums) als Grundlage für den normierten Sucheinstieg.
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Ist der bevorzugte Name identisch mit dem Namen eines anderen Geografikums oder einer anderen Entität (Satzart), fügen Sie dem Namen ein in den folgenden Absätzen "Wahl der identifizierenden Zusätze" beschriebenes Element hinzu. Dieses Element muss i. d. R. in der GND vorhanden sein. Eine solche ergänzende Kennzeichnung wird auch gemacht, wenn der Name zu einem Wort der gängigen Sprache oder einem gebräuchlichen Namen homonym ist.
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In den RDA wird kein Referenzraum für die Feststellung der Homonymität festgelegt. In der GND stellt die Normdatei den Referenzraum dar. Es kann jedoch ein Zusatz eingefügt werden, wenn eine gleichnamige Entität/gleichnamige Entitäten nachgewiesen werden kann/können, jedoch nicht in der GND vorhanden ist/sind. Das betrifft alle Geografika, auch diejenigen, die nur für die Sacherschließung verwendet werden (z.B. Gleichnamigkeit von naturräumlicher Einheit und Gebietskörperschaft).
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Bei gleichnamigen Geografika wird i. d. R. beiden ein identifizierender Zusatz hinzugefügt.
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Wahl der identifizierenden Zusätze : allgemeine Regeln
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