STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes (Q3368): Unterschied zwischen den Versionen
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(Aussage geändert: Beschreibung (P7): Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.) |
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Version vom 7. Juni 2022, 08:26 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
0 Fundstellen
Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
3 Fundstellen
Liste fachlicher Nachschlagewerke. - S. 77, Absatz 720 Architektur
Dehio-Handbuch, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland
Lexikon der Weltarchitektur
Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
0 Fundstellen
Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort.
0 Fundstellen
Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
0 Fundstellen