STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes (Q3368): Unterschied zwischen den Versionen

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(‎Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort.)
(‎Aussage erstellt: Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft (P7): Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.)
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname. / Rang
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Normaler Rang

Version vom 7. Juni 2022, 08:21 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel - spezifische Regel zur Erfassung des Bevorzugten Namens eines Bauwerkes
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Als bevorzugter Name gilt der gebräuchliche Name. Er wird entsprechend deutschsprachiger Nachschlagewerke bestimmt.
    Der bevorzugte Name für Bauwerke, Großplastiken und Grab- und Denkmäler innerhalb eines Ortes wird aus dem gebräuchlichen Namen und dem Standort gebildet.
    0 Fundstellen
    Der gebräuchliche Name ist entweder ein Individualname oder, falls nicht vorhanden, eine Zusammensetzung aus Bauwerksgattungsbezeichnung und Ort.
    0 Fundstellen
    Wenn ein Gattungsbegriff mit einer Himmelsrichtung als Kompositum verwendet wird, gilt dieser Name (etwa „Westtor“) als Individualname.
    0 Fundstellen