STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines (Q12918): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 1696
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STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Allgemeines
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Allgemeines / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Allgemeines / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für Körperschaften verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für Körperschaften verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Rang
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für noch bestehende Körperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für noch bestehende Körperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für noch bestehende Körperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für nicht mehr existierende Körperschaften, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes und den aktuellen Code.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für nicht mehr existierende Körperschaften, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes und den aktuellen Code. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für nicht mehr existierende Körperschaften, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes und den aktuellen Code. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Organe von Gebietskörperschaften
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für Organe von Gebietskörperschaften den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Sie können bei Bedarf den Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für Organe von Gebietskörperschaften den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Sie können bei Bedarf den Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für Organe von Gebietskörperschaften den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Sie können bei Bedarf den Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Frühere beziehungsweise historische Körperschaften
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang
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Normaler Rang

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2025, 10:47 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie für Körperschaften verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, erfassen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
    0 Fundstellen
    Vergeben Sie für Körperschaften, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Vergeben Sie für Firmen grundsätzlich den Ländercode für den Sitz der Körperschaft. Vergeben Sie für internationale Konzerne, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich den Code „XP" (siehe&nbsp;auch&nbsp;<a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges" rel="nofollow">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für noch bestehende Körperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für nicht mehr existierende Körperschaften, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes und den aktuellen Code.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für Organe von Gebietskörperschaften den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Sie können bei Bedarf den Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben.
    0 Fundstellen