STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften (Q13847): Unterschied zwischen den Versionen

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Für Geografika ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
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Erfassen Sie für Geografika verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
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Noch bestehende Gebietskörperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Erfassen Sie für noch bestehende Gebietskörperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
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Nicht mehr existierende Gebietskörperschaften bekommen, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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Erfassen Sie für nicht mehr existierende Gebietskörperschaften, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
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Politisch unselbstständige Gebiete mit eigenem Ländercode, erhalten den eigenen Ländercode sowie den Ländercode des Mutterlandes. Politisch unselbstständige Gebiete ohne eigenen Ländercode erhalten den Ländercode des Mutterlandes sowie den Ländercode des Erdteils, bei kontinentferner Lage den Ländercode des Ozeans.
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Erfassen Sie bei politisch unselbstständigen Gebieten&nbsp;<strong>mit</strong>&nbsp;eigenem Ländercode den eigenen Ländercode sowie den Ländercode des Mutterlandes. Erfassen Sie für politisch unselbstständige Gebiete&nbsp;<strong>ohne</strong>&nbsp;eigenen Ländercode den Ländercode des Mutterlandes sowie den Ländercode des Erdteils, bei kontinentferner Lage den Ländercode des Ozeans.

Aktuelle Version vom 3. Dezember 2025, 10:53 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Geografika - Ländercodes bei Gebietskörperschaften
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Erfassen Sie für Geografika verpflichtend die Angabe des Ländercodes. Können Sie keinen Ländercode vergeben, setzen Sie den Code „ZZ“ als Platzhalter.
    0 Fundstellen
    (Für eine Auswahl von historischen Gebietskörperschaften bis 500 siehe <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-historische-Geografika">Ländercodes für historische Geografika</a>)
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 und für alle anderen Länder den Code gemäß ISO 3166-1.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für noch bestehende Gebietskörperschaften nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für nicht mehr existierende Gebietskörperschaften, wenn möglich, zusätzlich den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes gemäß ISO 3166-3.
    0 Fundstellen
    Ländercodes bei politisch unselbstständigen Gebieten
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie bei politisch unselbstständigen Gebieten&nbsp;<strong>mit</strong>&nbsp;eigenem Ländercode den eigenen Ländercode sowie den Ländercode des Mutterlandes. Erfassen Sie für politisch unselbstständige Gebiete&nbsp;<strong>ohne</strong>&nbsp;eigenen Ländercode den Ländercode des Mutterlandes sowie den Ländercode des Erdteils, bei kontinentferner Lage den Ländercode des Ozeans.
    0 Fundstellen