STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines (Q12918): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
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Item 1696
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STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Allgemeines
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Allgemeines / Rang
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Allgemeines / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Für Körperschaften ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Für Körperschaften ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>). / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 (einschließlich Codes für die Gliedstaaten).
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 (einschließlich Codes für die Gliedstaaten). / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Noch bestehende Körperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Noch bestehende Körperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Noch bestehende Körperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Nicht mehr existierende Körperschaften bekommen, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Nicht mehr existierende Körperschaften bekommen, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Nicht mehr existierende Körperschaften bekommen, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Organe von Gebietskörperschaften
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Organe von Gebietskörperschaften erhalten den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Bei Bedarf kann der Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben werden.
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften erhalten den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Bei Bedarf kann der Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben werden. / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Organe von Gebietskörperschaften erhalten den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Bei Bedarf kann der Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben werden. / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Frühere beziehungsweise historische Körperschaften
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Rang
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Normaler Rang
Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Frühere beziehungsweise historische Körperschaften / Qualifikator
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft
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Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang
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Normaler Rang

Version vom 8. August 2025, 14:23 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Ländercode-Leitfaden: Körperschaften | GND-Allgemeines
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Für Körperschaften ist die Angabe des Ländercodes verpflichtend. Kann kein Ländercode vergeben werden, wird der Code „ZZ“ als Platzhalter gesetzt.
    0 Fundstellen
    Körperschaften erhalten, wenn möglich, den Ländercode ihres aktuellen Sitzes. Bei Firmen wird der Ländercode für den Sitz der Körperschaft grundsätzlich vergeben; bei internationalen Konzernen, Gesellschaften und Organisationen immer zusätzlich „XP" (siehe auch <a href="GND-A-LC#Landercodes-fur-kontinentubergreifende-Staatengruppen-und-Sonstiges">Ländercodes für kontinentübergreifende Staatengruppen</a>).
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie für die Länder Deutschland, Österreich, die Schweiz, Tibet und Südtirol den Ländercode gemäß ISO 3166-2 (einschließlich Codes für die Gliedstaaten).
    0 Fundstellen
    Noch bestehende Körperschaften bekommen nur den zum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code.
    0 Fundstellen
    Nicht mehr existierende Körperschaften bekommen, wenn möglich, den/die zeitlich zutreffenden Code/Codes.
    0 Fundstellen
    Organe von Gebietskörperschaften erhalten den Ländercode des Geografikums, unter dem sie erfasst sind. Bei Bedarf kann der Ländercode für den Sitz des Organs zusätzlich vergeben werden.
    0 Fundstellen