STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte (Q13358): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bauert (Diskussion | Beiträge) (Neues Objekt erstellt) |
(Bezeichnung, Beschreibung und/oder Alias in de und andere Teile geändert: Update durch Sta-Editor) |
||
| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
| - | + | STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="https://wiki.dnb.de/P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="https://wiki.dnb.de/P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind). / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu. / Qualifikator | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Element von | Doku: STA-Eigenschaft: Regeltext | STA-Dokumentation / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | |||
| Eigenschaft / Schema | Doku: STA-Eigenschaft: STA-Dokumentation | Schema / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Version vom 7. August 2025, 08:50 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Gerichte
|
Keine Beschreibung vorhanden
|
Aussagen
Erfassen Sie Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) als Unterabteilung des repräsentierten Landes. Dabei entfällt der Name des Sitzes oder des Zuständigkeitsbereichs. Fügen Sie den Namen des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat, oder dessen Zuständigkeitsbereich nur hinzu, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Erfassen Sie Internationale Gerichte nach den <a class="ref" href="https://wiki.dnb.de/P423#Internationale-Korperschaften">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>.
0 Fundstellen
In Deutschland sind Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet (Ausnahme: oberste Bundesgerichte dem Staat). Gerichte in Österreich sind dem Gesamtstaat untergeordnet (Ausnahme: Landesverwaltungsgerichte den Bundesländern), in der Schweiz den Kantonen (sofern es nicht oberste Gerichte sind).
0 Fundstellen
Erfassen Sie Adhoc-Militärgerichte (z. B. ein Kriegsgericht im Anlassfall) als Abteilung des bestimmten Militärdienstes (bzw. Teilstreitkräfte). Fügen Sie den Nachnamen des Angeklagten und das Verhandlungsjahr hinzu.
0 Fundstellen