STA-Regel: E-Paper - Wahl der bevorzugten Informationsquelle bei bestimmten Ressourcenarten - Informationsquellen (Q10078): Unterschied zwischen den Versionen
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(Bezeichnung für [de] geändert: STA-Regel: E-Paper - Wahl der bevorzugten Informationsquelle bei bestimmten Ressourcenarten - Informationsquellen) |
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| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | ||
| - | + | Als bevorzugte Informationsquelle für die gesamte bibliografische Beschreibung gilt das E-Paper selbst, nicht eine Frontdoor oder Landingpage . Für die Bestimmung des Haupttitels gilt diejenige Seite des Webauftritts, die die Seite 1 der Zeitung als Druck in layoutgetreuer Digitalisierung zeigt. Das bedeutet, der Haupttitel des digitalisierten Drucks ist zugleich auch Haupttitel des E-Papers. | |
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft | |||
| + | Wenn sich beim E-Paper die Ausgaben in Regional- oder Lokalausgaben gliedern und der allgemeine Teil aller Lokal- bzw. Regionalausgaben inhaltsgleich ist, dient die Lokal- bzw. Regionalseite der Identifizierung. Deshalb ist es erforderlich, außer der Seite 1 des Mantels auch die Lokal- bzw. Regionalseite und das Impressum als bevorzugte Informationsquelle heranzuziehen. | ||
| Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft: Wenn sich beim E-Paper die Ausgaben in Regional- oder Lokalausgaben gliedern und der allgemeine Teil aller Lokal- bzw. Regionalausgaben inhaltsgleich ist, dient die Lokal- bzw. Regionalseite der Identifizierung. Deshalb ist es erforderlich, außer der Seite 1 des Mantels auch die Lokal- bzw. Regionalseite und das Impressum als bevorzugte Informationsquelle heranzuziehen. / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
| Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation | |||
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| Eigenschaft / Versionsnummer | STA-Dokumentation: Version 2023/1 | STA-Dokumentation / Rang | |||
| + | Normaler Rang | ||
Aktuelle Version vom 10. Juli 2025, 05:01 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: E-Paper - Wahl der bevorzugten Informationsquelle bei bestimmten Ressourcenarten - Informationsquellen
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Als bevorzugte Informationsquelle für die gesamte bibliografische Beschreibung gilt das E-Paper selbst, nicht eine Frontdoor oder Landingpage . Für die Bestimmung des Haupttitels gilt diejenige Seite des Webauftritts, die die Seite 1 der Zeitung als Druck in layoutgetreuer Digitalisierung zeigt. Das bedeutet, der Haupttitel des digitalisierten Drucks ist zugleich auch Haupttitel des E-Papers.
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Wenn sich beim E-Paper die Ausgaben in Regional- oder Lokalausgaben gliedern und der allgemeine Teil aller Lokal- bzw. Regionalausgaben inhaltsgleich ist, dient die Lokal- bzw. Regionalseite der Identifizierung. Deshalb ist es erforderlich, außer der Seite 1 des Mantels auch die Lokal- bzw. Regionalseite und das Impressum als bevorzugte Informationsquelle heranzuziehen.
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