STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts (Q9495): Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-EigenschaftEigenschaft / Beschreibung | Doku: STA-Eigenschaft
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Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="https://wiki.dnb.de/P527" class="ref">normiertes Vokabular</a> verwenden.
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Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="P527" class="ref">normiertes Vokabular</a> verwenden.

Version vom 16. Januar 2025, 06:39 Uhr

Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Illustrierender Inhalt (RDA-Elementbeschreibung) | RDA-Eigenschaft - Erfassen des illustrierenden Inhalts
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    0 Fundstellen
    Verwenden Sie den allgemeinen Begriff "Illustrationen". Optional können Sie - stattdessen oder zusätzlich - einen oder mehrere geeignete Termini aus der Liste <a href="P527" class="ref">normiertes Vokabular</a> verwenden.
    0 Fundstellen
    Wenn keiner der Termini in der Liste geeignet oder spezifisch genug ist, verwenden Sie einen anderen prägnanten Terminus oder Termini, um die Art des illustrierenden Inhalts anzugeben.
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen
    Erfassen Sie den Terminus im Singular oder Plural, wie zutreffend.
    0 Fundstellen