STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-M055 - NB Monografien 1 (Q10293)

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Version vom 31. Mai 2023, 13:49 Uhr von Christoph Boldini (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage geändert: Property:P7: Die parallelen Verantwortlichkeitsangaben (VA) werden nur in den Sprachen der erfassten Paralleltitel (neben dem ersten Paralleltitel diejenigen in den Schweizer Landessprachen) angegeben.)
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NB Monografien
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische Regel für Nationalbibliotheken: RDA-E-M055 - NB Monografien 1
NB Monografien

    Aussagen

    Die parallelen Verantwortlichkeitsangaben (VA) werden nur in den Sprachen der erfassten Paralleltitel (neben dem ersten Paralleltitel diejenigen in den Schweizer Landessprachen) angegeben.
    0 Fundstellen
    Nur Körperschaft(en) (KS) vorhanden<br>Parallele VA werden wie folgt verzeichnet: Haupttitel / VA in Sprache Haupttitel = Paralleltitel 1 / VA in Sprache Paralleltitel 1 = ...
    0 Fundstellen
    Einmal genannte Person(en) mit paralleler KS<br>Die Angabe paralleler VA Personen ist fakultativ. Sie werden, falls aufgeführt, wie folgt verzeichnet: Haupttitel = Paralleltitel 1 = Paralleltitel 2 / VA Person ; KS in Sprache Haupttitel = KS in Sprache Paralleltitel 1 = KS in Sprache Paralleltitel 2
    0 Fundstellen
    Mehrfache genannte Person(en)<br>Parallele VA werden wie folgt verzeichnet:<br>Haupttitel / VA in Sprache Haupttitel = Paralleltitel 1 / VA in Sprache Paralleltitel 1 = …
    0 Fundstellen