STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz (Q9705)
Version vom 31. Mai 2023, 09:45 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Initialenformen bei Konferenzen: die Regelung, dass Initialformen eindeutig sein müssen (siehe <a class="ref" href="P423">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Allgemeines</a>), gilt nicht für eine Konferenz, deren Kurzform die einzig vorkommende Namensform ist und z. B. aus den Initialen des Veranstalters besteht. Stellen Sie die Unterscheidung zur gleichnamigen Körperschaft durch den entsprechenden Zusatz „Veranstaltung" her…)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz
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Aussagen
Allgemeines
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Es gelten auch für die Konferenzen die allgemeinen Regeln für die Körperschaften, siehe die vorangehenden Kapitel. Des weiteren gibt es zusätzliche Regelungen nur Konferenzen betreffend.
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Thema einer Konferenz
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Ein im Titel genanntes Thema wird nur dann als bevorzugter Name der Konferenz behandelt, wenn es in der Manifestation (z. B. im Vorwort) einen expliziten Hinweis darauf gibt, dass die Konferenz genauso hieß. Weitergehende Recherchen, um den tatsächlichen Namen herauszufinden, müssen nicht angestellt werden. Ist nicht gesichert, dass das im Titel genannte Thema dem Namen der Konferenz entspricht, so wird keine Beziehung zu einer Konferenz hergestellt.
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Verschiedene Formen desselben Namens
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Bei Konferenzen gelten alle Informationsquellen als gleichwertig, d. h. auch eine förmlich präsentierte Form des Namens hat keinen Vorrang.
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Initialenformen bei Konferenzen: die Regelung, dass Initialformen eindeutig sein müssen (siehe <a class="ref" href="P423">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Allgemeines</a>), gilt nicht für eine Konferenz, deren Kurzform die einzig vorkommende Namensform ist und z. B. aus den Initialen des Veranstalters besteht. Stellen Sie die Unterscheidung zur gleichnamigen Körperschaft durch den entsprechenden Zusatz „Veranstaltung" her.
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