STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz (Q9705)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz
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Aussagen
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Es gelten auch für die Konferenzen die allgemeinen Regeln für die Körperschaften, siehe die vorangehenden Kapitel. Des weiteren gibt es zusätzliche Regelungen nur Konferenzen betreffend.
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Thema einer Konferenz
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Ein im Titel genanntes Thema wird nur dann als bevorzugter Name der Konferenz behandelt, wenn es in der Manifestation (z. B. im Vorwort) einen expliziten Hinweis darauf gibt, dass die Konferenz genauso hieß. Weitergehende Recherchen, um den tatsächlichen Namen herauszufinden, müssen nicht angestellt werden. Ist nicht gesichert, dass das im Titel genannte Thema dem Namen der Konferenz entspricht, so wird keine Beziehung zu einer Konferenz hergestellt.
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Verschiedene Formen desselben Namens
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