STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz (Q9705)
Version vom 31. Mai 2023, 09:45 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (Aussage erstellt: Property:P7: Es gelten auch für die Konferenzen die allgemeinen Regeln für die Körperschaften, siehe die vorangehenden Kapitel. Des weiteren gibt es zusätzliche Regelungen nur Konferenzen betreffend., #quickstatements; #temporary_batch_1685526260305)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz
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Aussagen
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Es gelten auch für die Konferenzen die allgemeinen Regeln für die Körperschaften, siehe die vorangehenden Kapitel. Des weiteren gibt es zusätzliche Regelungen nur Konferenzen betreffend.
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