STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz (Q9705)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 31. Mai 2023, 09:43 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: Religiöse Konferenzen (Synoden und Konzilien), #quickstatements; #temporary_batch_1685526219659)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Bevorzugter Name einer Körperschaft | RDA-Eigenschaft - Wahl des bevorzugten Namens einer Konferenz
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Ökumenische Konzilien gehören zu Körperschaften des Altertums und internationalen Körperschaften (siehe <a class="ref" href="P423">Basisregeln Wahl des bevorzugten Namens einer Körperschaft: Internationale Körperschaften</a>), es wird der im Deutschen gebräuchliche Name als bevorzugter Name gewählt.
    0 Fundstellen
    <strong>Beispiel</strong>
    0 Fundstellen
    0 Fundstellen