STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Formalerschließung - Konferenz - Einzelausstellungen und Auktionen (Q10277)

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Version vom 15. Mai 2023, 08:28 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage erstellt: Property:P7: In der Formalerschließung werden Normdatensätze für Ausstellungen nur erfasst und verwendet, wenn die Ausstellungen wiederkehrend unter demselben Namen stattfinden (z. B. Documenta, Biennale di Venezia, Triennale Kleinplastik).)
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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: spezifische GND-Regel für Anwendungskontext: Formalerschließung - Konferenz - Einzelausstellungen und Auktionen
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    Aussagen

    Nach RDA werden in der Formalerschließung Normdatensätze für Ausstellungen nur erfasst und verwendet, wenn die Ausstellungen wiederkehrend unter demselben Namen stattfinden (z. B. Documenta, Biennale di Venezia, Triennale Kleinplastik).
    0 Fundstellen
    Normdatensätze für Einzelausstellungen werden nicht angelegt oder verwendet. (Das betrifft auch Wanderausstellungen: Sie werden in der Formalerschließung nur erfasst, wenn sie in verschiedenen Jahren mit verschiedenen Inhalten unter demselben Namen auftreten.)
    0 Fundstellen
    Nicht als Konferenzen behandelt werden gemäß RDA DACH Auktionen, Vorlesungen, Vorlesungs- und Vortragsreihen, Konzerte oder TV- und Radio-Sendungen.
    0 Fundstellen
    In der Formalerschließung werden Normdatensätze für Ausstellungen nur erfasst und verwendet, wenn die Ausstellungen wiederkehrend unter demselben Namen stattfinden (z. B. Documenta, Biennale di Venezia, Triennale Kleinplastik).
    0 Fundstellen