STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9893)

Aus STA Dokumentationsplattform
Version vom 6. April 2023, 06:29 Uhr von Mathias Manecke (Diskussion | Beiträge) (‎Aussage entfernt: Property:P7: <strong>Beispiel</strong>)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Beschreibung vorhanden
Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
Keine Beschreibung vorhanden

    Aussagen

    Als wichtigste Verantwortlichkeitsangabe gilt i. d. R. diejenige, die geistige Schöpfer nennt, bei Musikressourcen also den Komponisten oder die Komponistin. Ebenso können aber auch Interpreten (z. B. bei Musikalben) oder auch Herausgeber oder Arrangeure (z. B. bei Zusammenstellungen von Noten) die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe sein. Weitere Verantwortlichkeitsangaben können fakultativ erfasst werden.
    0 Fundstellen
    Rococo : musique à Sanssouci / Dorothee Oberlinger, recorder & direction ; Ensemble 1700<p><i>Zusammenstellung mit Werken etlicher verschiedener Komponisten; das ausführende Ensemble ist auf der bevorzugten Informationsquelle hervorgehoben genannt und kann allein als die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden</i>
    0 Fundstellen
    <p>Rococo : musique à Sanssouci / Dorothee Oberlinger, recorder &amp; direction ; Ensemble 1700<br><em>Zusammenstellung mit Werken etlicher verschiedener Komponisten; das ausführende Ensemble ist auf der bevorzugten Informationsquelle hervorgehoben genannt und kann allein als die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden</em></p>
    0 Fundstellen