STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.) (Q9893)
Version vom 13. Januar 2023, 13:59 Uhr von Nadine Brede (Diskussion | Beiträge) (Aussage geändert: Property:P7: Als wichtigste Verantwortlichkeitsangabe gilt i. d. R. diejenige, die geistige Schöpfer nennt, bei Musikressourcen also den Komponisten oder die Komponistin. Ebenso können aber auch Interpreten (z. B. bei Musikalben) oder auch Herausgeber oder Arrangeure (z. B. bei Zusammenstellungen von Noten) die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe sein. Weitere Verantwortlichkeitsangaben können fakultativ erfasst werden.)
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch |
STA-Regel: Verantwortlichkeitsangabe, die sich auf einen Haupttitel bezieht | RDA-Eigenschaft - Musik (Noten, Tonträger, etc.)
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Aussagen
Als wichtigste Verantwortlichkeitsangabe gilt i. d. R. diejenige, die geistige Schöpfer nennt, bei Musikressourcen also den Komponisten oder die Komponistin. Ebenso können aber auch Interpreten (z. B. bei Musikalben) oder auch Herausgeber oder Arrangeure (z. B. bei Zusammenstellungen von Noten) die wichtigste Verantwortlichkeitsangabe sein. Weitere Verantwortlichkeitsangaben können fakultativ erfasst werden.
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