STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort (Q9983)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - b) Wahrscheinlicher Vertriebsort
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    Aussagen

    Wenn ein Vertriebsort ungewiss ist, geben Sie den Namen des wahrscheinlichen Vertriebsorts an. Berücksichtigen Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft, wenn er für die Identifizierung notwendig ist.<br>Lassen Sie hinter einer ungewissen Angabe ein Fragezeichen folgen.
    0 Fundstellen
    <strong> Beispiel </strong>
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