STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - a) Bekannter Vertriebsort (Q9982)
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Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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Deutsch |
STA-Regel: Vertriebsort | RDA-Eigenschaft - a) Bekannter Vertriebsort
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Keine Beschreibung vorhanden
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Aussagen
Wenn ein Vertriebsort bekannt ist, geben Sie den Ortsnamen (Stadt, Ortschaft usw.) an. Berücksichtigen Sie den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft, wenn er für die Identifizierung notwendig ist.
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<strong>Beispiel</strong>
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